Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung vor für Arbeitnehmer,

die bei einem inländischen Unternehmen beschäftigt sind, die eine begünstigte Tätigkeit ausüben wie z.B.: Bauausführungen, Montageüberwachung, Inbetriebnahme sowie die Beratung und Planung, wenn sich diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen im Ausland beziehen, und die ununterbrochen länger als ein Monat im Ausland tätig sind.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Steuerbefreiung nun als rechtswidrig beurteilt und aufgehoben. Ein Problem für den Gerichtshof stellt unter anderem die Einschränkung auf Arbeitnehmer von inländischen Betrieben dar. Jene Arbeitnehmer, die gleiche Tätigkeiten ausüben, aber bei ausländischen Unternehmen beschäftigt sind, werden dadurch schlechter gestellt. Auch österreichische Arbeitnehmer (z.B. Wien), die auf eine Baustelle in Österreich (z.B. Bregenz) entsendet werden, werden durch die derzeitige Regelung benachteiligt.

Die Aufhebung dieser Bestimmung hat massiven Widerstand der österreichischen Wirtschaft ausgelöst, da in den Angebotskalkulationen diese Kosten nicht berücksichtigt werden konnten. Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 sieht nun eine befristete Übergangsbestimmung vor: Im Jahr 2011 sollen 66 % der bisher steuerfreien Auslandseinkünfte steuerfrei gestellt werden und im Jahr 2012 sollen noch 33 % steuerfrei sein.

Stand: 07. Dezember 2010

Pendlerpauschale

Ein Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale besteht, wenn bei dem Arbeitnehmer die einfache Wegstrecke 20 km übersteigt und die Benützung von Massenverkehrsmittel zumutbar ist. Wenn für den Arbeitnehmer kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist und die einfache Wegstrecke 2 km übersteigt, steht das große Pendlerpauschale zu. Das Pendlerpauschale wird auf folgende Werte erhöht:

Kleines Pendlerpauschale

Bei einfacher Fahrtstrecke von jährlich seit 1.1.2008 jährlich ab 1.1.2011
20 km bis 40 km € 630,00 € 696,00
40 km bis 60 km € 1.242,00 € 1.356,00
über 60 km € 1.857,00 € 2.016,00

Großes Pendlerpauschale

Bei einfacher Fahrtstrecke von jährlich seit 1.1.2008 jährlich ab 1.1.2011
2 km bis 20 km € 342,00 € 372,00
20 km bis 40 km € 1.356,00 € 1.476,00
40 km bis 60 km € 2.361,00 € 2.568,00
über 60 km € 3.372,00 € 3.672,00

In manchen Fällen steht neben dem Pendlerpauschale auch ein Pendlerzuschlag zu. Ein Arbeitnehmer erhält einen Pendlerzuschlag, wenn sich bei der Berechnung der Einkommensteuer keine Steuerpflicht (die so genannte Negativsteuer) ergibt. Dieser Pendlerzuschlag wird erhöht von höchstens € 240,00 auf € 251,00. Der Arbeitnehmer erhält eine Gutschrift im Wege der Veranlagung.

Steuerfreies Jobticket

Schon bisher gab es eine Art steuerfreies Jobticket. Jedoch fiel darunter nur die Beförderung der aktiven Dienstnehmer von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des Werkverkehrs. Der begünstigte Werkverkehr war, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer in der Art eines Massenverkehrsmittels befördern ließ. Für all jene, bei denen die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale vorliegen, wurde diese steuerfreie Leistung vom Arbeitgeber nun ausgedehnt. Unter Jobticket fällt nun auch die Beförderung von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Stand: 07. Dezember 2010

Die Novelle des Finanzstrafgesetzes wurde im November 2010 vom Nationalrat beschlossen und tritt mit 1.1.2011 in Kraft. Das beschlossene Gesetz weicht in einigen Punkten vom Ministerialentwurf ab.

Hier einige der wesentlichen gesetzlichen Änderungen:

Abgabenbetrug

Wie schon im Begutachtungsentwurf bekannt gegeben, wurde der neue Tatbestand Abgabenbetrug eingeführt. Dieser liegt vor, wenn Vergehen, wie z.B. Abgabenhinterziehung (und andere) unter Verwendung von verfälschten oder falschen Urkunden, Daten oder Beweismitteln (ausgenommen Abgabenerklärungen) oder unter Verwendung von Scheingeschäften und anderen Scheinhandlungen begangen werden.

Abgabenbetrug liegt aber auch dann vor, wenn Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden, denen keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen zugrunde liegen. Die Bestrafung bei Abgabenbetrug erfolgt durch Freiheits- und Geldstrafen. Sie wird gestaffelt nach der Höhe des Abgabenbetrugs. Primär wird eine Freiheitsstrafe verhängt (bis zu zehn Jahre), ausnahmsweise eine zusätzliche Geldstrafe bis zu € 2,5 Mio.

Strafen bei Abgabenhinterziehung

Die im Begutachtungsentwurf geplanten härteren Strafen für Abgabenhinterziehung sind in der endgültigen Version nicht mehr enthalten. Primär werden Geldstrafen verhängt, Freiheitsstrafen nur ausnahmsweise.

Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag)

Wie bereits berichtet kann durch Entrichtung einer pauschalen Abgabenerhöhung von 10 % unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. strafbestimmender Wertbetrag im Zuge einer Prüfung übersteigt nicht € 10.000,00 pro Jahr, in Summe € 33.000,00) Straffreiheit herbeigeführt werden.

Neue Regeln bei Selbstanzeigen

Bei der Einbringung der Selbstanzeige wird nur mehr zwischen Finanzämtern und Zollämtern unterschieden. Der geschuldete Betrag muss umgehend entrichtet werden.

Stand: 07. Dezember 2010

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurde im November vom Nationalrat beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gab es einige Änderungen.

Haftung des Auftraggebers für Lohnabgaben

Nach dem Vorbild der Haftung bei Beauftragung von Bauleistungen für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers wurde nun wie berichtet eine ähnliche Haftung auch für die Lohnsteuer beschlossen.

In der endgültigen Fassung beträgt die Haftung des Bauunternehmers für die Abfuhr der Lohnsteuer der Subunternehmer 5 % (statt der geplanten 10%) des Werklohns.
Diese Haftung bei Beauftragung von Bauleistungen tritt mit 1.7.2011 in Kraft.

Mitteilung und Steuerabzug bei bestimmten Leistungen

Die geplante Mitteilungspflicht und die Abzugsteuer für bestimmte selbständige Leistungen sind in der endgültigen Fassung weggefallen.

Mitteilungen bei Auslandszahlungen

Seit dem 1.1.2011 sind Auslandszahlungen von mehr als € 100.000,00 p.a. an einen Empfänger für bestimmte Leistungen an die Finanz zu melden (unverändert zum Begutachtungsentwurf).

Zuschlag zur Körperschaftsteuer, wenn Empfänger nicht genannt wird

Dieser beträgt (unverändert zum Begutachtungsentwurf) 25 %, wenn eine Kapitalgesellschaft auf Verlangen der Behörde den Empfänger einer Zahlung nicht benennt.

Annahme einer Nettolohnvereinbarung

Wenn der Arbeitgeber seine Anmeldeverpflichtungen nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt hat, so gilt der Nettolohn vereinbart. Ausbezahlter Nettolohn ist daher für Lohnabgaben auf Bruttobezug hochzurechnen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn für die Bezüge die Meldepflichten als Selbständiger (z.B. bei SVA) erfüllt wurden. Dies ist vor allem dann relevant, wenn ein Werkvertrag später durch die Sozialversicherung in ein Dienstverhältnis umqualifiziert wird.

Lohnsteuerhaftung durch Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer haftet für die Lohnsteuer, wenn er mit dem Arbeitgeber bei der Verkürzung der Lohnsteuer zusammenwirkt.

Stand: 07. Dezember 2010

Die Umsetzung der geplanten Budgetsanierungs-Maßnahmen erfolgt mittels des Budgetbegleitgesetzes 2011 – 2014, das als Ministerialentwurf vorliegt (Stand: 29.11.2010). Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten. Die Änderungen sollen per 1.1.2011 in Kraft treten (Ausnahmen sind angeführt).

Die Familienbeihilfe wird ab 1.7.2011 nur mehr bis zum 24. Lebensjahr des Kindes (bisher 26. Lebensjahr) gewährt. Für Absolventen berufsbildender höherer Schulen, Präsenzdiener, bei Studien mit langer Dauer, nach Schwangerschaften und bei Menschen mit Behinderung soll sich die Bezugsdauer um maximal ein Jahr verlängern. Die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe wird auf € 10.000,00 pro Jahr angehoben. Bezieht ein Student ein Stipendium, so wird ihm/ihr der Ausfall der Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr ersetzt. Arbeitssuchende Kinder im Alter zwischen 18 und 21 Jahren erhalten keine Familienbeihilfe mehr, ebenso Kinder nach der Berufsausbildung.

Der Mehrkindzuschlag ab dem 3. Kind wird von € 36,00 auf € 20,00 pro Monat reduziert. Die 13. Familienbeihilfe wird reduziert auf einen Fixbetrag von € 100,00 für 6- bis 15-Jährige. Im Gegenzug entfällt der Selbstbehalt der Eltern für Schulbücher. Alleinverdienern ohne Kinder steht ab der Veranlagung 2011 kein Steuerabsetzbetrag mehr zu. Davon ausgenommen sind Pensionisten mit einer Rente von bis zu  € 1.150,00 pro Monat.

Änderungen gibt es beim Pensionsbeginn und bei der Hacklerregelung (siehe dazu auch gesonderter Artikel).

Für jene, die das Pflegegeld neu beantragen, wird der Zugang für die Pflegegeldstufen 1 und 2 erschwert. Für Stufe 1 ist ein Pflegebedarf von 60 Stunden pro Monat erforderlich (bisher 50 Stunden), für Stufe 2 ein Pflegebedarf von 85 Stunden (bisher 75 Stunden).

Banken werden verpflichtet, von realisierten Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen eine Steuer in der Höhe von 25 % einzuheben und an den Finanzminister abzuführen. Fondsgewinne werden so ab 1.7.2011 und andere Wertpapiere ab 1.10.2011 besteuert werden. Dies betrifft Wertpapiere, die nach dem 1.1.2011 angeschafft werden. Dabei wird der Vermögenszuwachs sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich umfasst. Kursverluste bei Wertpapierverkäufen im gleichen Jahr können nur im Zuge der Veranlagung und nur mit Kursgewinnen anderer Wertpapierverkäufe nach bestimmten Regeln ausgeglichen werden. Für die Anschaffung von bisher begünstigten Wertpapieren soll der Sonderausgabenabzug nach dem 31. Dezember 2010 entfallen.

Raucher müssen künftig tiefer in die Tasche greifen, um zu ihrem Genuss zu kommen: Zwischen 25 und 35 Cent pro Packung wird die Tabaksteuer angehoben.

Die neue Flugabgabe erhöht die Preise von Flugtickets bei Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen ab 1.4.2011 (Kurzstrecke: € 8,00, Mittelstrecke: € 20,00, Langstrecke € 35,00).

Die Mineralölsteuer wird um € 0,04 je Liter Benzin und um € 0,05 je Liter Diesel angehoben. Im Gegenzug werden das Pendlerpauschale und der Pendlerzuschlag deutlich erhöht und die Kfz-Steuer für Lkws um etwa 30 % reduziert.

Ab 1.3.2011 ist beim Kauf eines Neuwagens mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 180 g ein zusätzlicher CO2-Zuschlag von € 25,00 je g/km und bei mehr als 220 g/km noch ein weiterer Zuschlag von € 25,00 je g/km zu entrichten. Ab dem 1.1.2013 werden die Grenzen um 10 g/km herabgesetzt.

Arbeitgeber sollen Arbeitnehmer steuerfrei auch mit öffentlichen Verkehrmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befördern können. Die Arbeitnehmer können dies jedoch nur nutzen, wenn dem Grunde nach die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllt sind.

Das steuerliche Forschungsförderungssystem wird ab 2011 umgestellt. Steuerlich gefördert wird nur mehr mittels einer Prämie in der Höhe von 10 % (statt bisher 8 %) bei eigenbetrieblicher Forschung und Auftragsforschung (bis maximal € 100.000,00 Forschungsaufwendungen pro Jahr). Alle Betriebe, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen besteht, verlieren den Anspruch auf Energieabgabenvergütung.

Die Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes einer Beteiligung sind nur dann steuerlich verwertbar, wenn die Beteiligung nicht von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden ist.

Besteuert werden auch die Bilanzsummen der Banken:
Ab € 1 Mrd. beträgt die Stabilitätsabgabe 0,055 % und ab € 20 Mrd. 0,085% der Bilanzsumme. Zusätzlich ist eine Stabilitätsabgabe für spekulative Derivatgeschäfte in Höhe von 0,015 % des entsprechenden Geschäftsvolumens zu entrichten. Im Gegenzug entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung einer Gebühr für Darlehens- und Kreditverträge.

Der Prozentsatz der so genannten „Zwischensteuer“ in Stiftungen wird von 12,5 % auf 25 % angehoben. Auch können nun juristische Personen (wie z.B. GmbHs und AGs) Liegenschaftsgewinne (Wertsteigerungen) über den Umweg von Stiftungen nicht mehr günstiger besteuern.

Für Reinigungsleistungen soll nach dem Vorbild der Baubranche zur Verhinderung von Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer ein Reverse-Charge-System (Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber) eingeführt werden.

Stand: 29. November 2010

Die Änderungen im Pensionsbereich durch das Budget 2011 – 2014 sind im Wesentlichen:

  • Einschränkungen für Neupensionisten
  • Der Gang in die Invaliditätspension wird erschwert
  • Die Hacklerregelung wird erneuert

Alle Neupensionisten müssen länger auf eine Pensionserhöhung warten. Die Erhöhung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Diese Wartefrist für Neupensionisten wurde 2008 abgeschafft. Weiters werden im ersten Pensionsjahr Sonderzahlungen nicht voll ausbezahlt, sondern aliquotiert.

Bevor eine Invaliditätspension bewilligt wird, ist ein verpflichtender Rehabilitationsaufenthalt vorgesehen. Ist danach keine Wiederaufnahme der Arbeit möglich, wird der Pensionsanspruch geprüft. Statt dem Pensionsantritt sollen Angestellte vermehrt zumutbare Ersatzarbeiten leisten.

Bisher können Frauen aufgrund der Hacklerregelung nach 40 Beitragsjahren mit 55 Jahren in Pension gehen. Männer gehen nach 45 Beitragsjahren mit 60 Jahren. Dies wird sich bis zum Ende des Jahres 2013 nicht ändern.

Ändern wird sich ab dem Jahr 2011:

  • Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Bisher kostete ein Schulmonat € 312,36 und ein Studienmonat € 624,72. Für Personen, die vor 1955 geboren sind, erhöhen sich diese Beiträge durch einen Risikozuschlag. In Zukunft wird es keine Unterscheidung zwischen Schul- und Studienzeiten mehr geben. Der Betrag für ein Monat erhöht sich einheitlich auf € 937,08. Der Risikozuschlag bleibt.
  • Der Nachkauf von Ausübungsersatzzeiten (Zeiten vor Einführung der Pflichtversicherung im GSVG und BSVG) wird kostenpflichtig.

Ab dem Jahr 2014 kommt es zu einer kompletten Erneuerung der Hacklerregelung.

  • Das Pensionsantrittsalter wird erhöht. Für Männer erhöht sich das Antrittsalter auf 62 Jahre und für Frauen auf 57 Jahre.
  • Der Nachkauf von Ersatzzeiten (wie der Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld) wird gänzlich ausgeschlossen. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten zählen jedoch auch weiterhin als Beitragszeiten.
  • Es wird auch nicht mehr möglich sein, Schul- und Studienzeiten nachzukaufen.

Stand: 09. November 2010

Beitragssätze 2011 für Wirtschaftskammermitglieder:

Krankenversicherung Beitrag Mindestbeitragsgrundlage
1. bis 3. Jahr der Erwerbstätigkeit 7,65 % € 537,78/Monat
€  6.453,36/Jahr
ab 4. Jahr der Erwerbstätigkeit € 667,02/Monat
€  8.004,24/Jahr

Beitrag zur Unfallversicherung:
€ 98,40/Jahr bzw. € 8,20/Monat

Beitrag zu Selbständigenvorsorge:
1,53 %

Höchstbeitragsgrundlage:
€ 4.900,00/Monat oder € 58.800,00/Jahr

Stand: 09. November 2010

Wer den gesetzlichen Unterhalt für ein Kind leistet, das nicht seinem Haushalt angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Diese betragen für das Kalenderjahr 2011:

Altersgruppe Euro
0 –   3 Jahre 180,00
3 –   6 Jahre 230,00
6 – 10 Jahre 296,00
10 – 15 Jahre 340,00
15 – 19 Jahre

399,00

19 – 28 Jahre 501,00

Stand: 09. November 2010

Die staatliche Bausparprämie wird 2011 auf 3 % (2010: 3,5 %) abgesenkt. Der maximal geförderte Beitrag liegt bei € 1.200,00. Sie erhalten also 2011 höchstens € 36,00 an Bausparprämie vom Staat.

Stand: 09. November 2010

Die Veröffentlichung dieser Werte im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Werte für die Sozialversicherung 2011 (voraussichtlich) 2010
Geringfügigkeitsgrenze täglich € 28,72 € 28,13
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 374,02 € 366,33
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 561,03 € 549,50
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 140,00 € 137,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 4.200,00 € 4.110,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) € 8.400,00 € 8.220,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 4.900,00 € 4.795,00

Stand: 13. Oktober 2010