Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014
Die Umsetzung der geplanten Budgetsanierungs-Maßnahmen erfolgt mittels des Budgetbegleitgesetzes 2011 – 2014, das als Ministerialentwurf vorliegt (Stand: 29.11.2010). Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten. Die Änderungen sollen per 1.1.2011 in Kraft treten (Ausnahmen sind angeführt).
Die Familienbeihilfe wird ab 1.7.2011 nur mehr bis zum 24. Lebensjahr des Kindes (bisher 26. Lebensjahr) gewährt. Für Absolventen berufsbildender höherer Schulen, Präsenzdiener, bei Studien mit langer Dauer, nach Schwangerschaften und bei Menschen mit Behinderung soll sich die Bezugsdauer um maximal ein Jahr verlängern. Die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe wird auf € 10.000,00 pro Jahr angehoben. Bezieht ein Student ein Stipendium, so wird ihm/ihr der Ausfall der Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr ersetzt. Arbeitssuchende Kinder im Alter zwischen 18 und 21 Jahren erhalten keine Familienbeihilfe mehr, ebenso Kinder nach der Berufsausbildung.
Der Mehrkindzuschlag ab dem 3. Kind wird von € 36,00 auf € 20,00 pro Monat reduziert. Die 13. Familienbeihilfe wird reduziert auf einen Fixbetrag von € 100,00 für 6- bis 15-Jährige. Im Gegenzug entfällt der Selbstbehalt der Eltern für Schulbücher. Alleinverdienern ohne Kinder steht ab der Veranlagung 2011 kein Steuerabsetzbetrag mehr zu. Davon ausgenommen sind Pensionisten mit einer Rente von bis zu € 1.150,00 pro Monat.
Änderungen gibt es beim Pensionsbeginn und bei der Hacklerregelung (siehe dazu auch gesonderter Artikel).
Für jene, die das Pflegegeld neu beantragen, wird der Zugang für die Pflegegeldstufen 1 und 2 erschwert. Für Stufe 1 ist ein Pflegebedarf von 60 Stunden pro Monat erforderlich (bisher 50 Stunden), für Stufe 2 ein Pflegebedarf von 85 Stunden (bisher 75 Stunden).
Banken werden verpflichtet, von realisierten Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen eine Steuer in der Höhe von 25 % einzuheben und an den Finanzminister abzuführen. Fondsgewinne werden so ab 1.7.2011 und andere Wertpapiere ab 1.10.2011 besteuert werden. Dies betrifft Wertpapiere, die nach dem 1.1.2011 angeschafft werden. Dabei wird der Vermögenszuwachs sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich umfasst. Kursverluste bei Wertpapierverkäufen im gleichen Jahr können nur im Zuge der Veranlagung und nur mit Kursgewinnen anderer Wertpapierverkäufe nach bestimmten Regeln ausgeglichen werden. Für die Anschaffung von bisher begünstigten Wertpapieren soll der Sonderausgabenabzug nach dem 31. Dezember 2010 entfallen.
Raucher müssen künftig tiefer in die Tasche greifen, um zu ihrem Genuss zu kommen: Zwischen 25 und 35 Cent pro Packung wird die Tabaksteuer angehoben.
Die neue Flugabgabe erhöht die Preise von Flugtickets bei Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen ab 1.4.2011 (Kurzstrecke: € 8,00, Mittelstrecke: € 20,00, Langstrecke € 35,00).
Die Mineralölsteuer wird um € 0,04 je Liter Benzin und um € 0,05 je Liter Diesel angehoben. Im Gegenzug werden das Pendlerpauschale und der Pendlerzuschlag deutlich erhöht und die Kfz-Steuer für Lkws um etwa 30 % reduziert.
Ab 1.3.2011 ist beim Kauf eines Neuwagens mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 180 g ein zusätzlicher CO2-Zuschlag von € 25,00 je g/km und bei mehr als 220 g/km noch ein weiterer Zuschlag von € 25,00 je g/km zu entrichten. Ab dem 1.1.2013 werden die Grenzen um 10 g/km herabgesetzt.
Arbeitgeber sollen Arbeitnehmer steuerfrei auch mit öffentlichen Verkehrmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befördern können. Die Arbeitnehmer können dies jedoch nur nutzen, wenn dem Grunde nach die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllt sind.
Das steuerliche Forschungsförderungssystem wird ab 2011 umgestellt. Steuerlich gefördert wird nur mehr mittels einer Prämie in der Höhe von 10 % (statt bisher 8 %) bei eigenbetrieblicher Forschung und Auftragsforschung (bis maximal € 100.000,00 Forschungsaufwendungen pro Jahr). Alle Betriebe, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen besteht, verlieren den Anspruch auf Energieabgabenvergütung.
Die Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes einer Beteiligung sind nur dann steuerlich verwertbar, wenn die Beteiligung nicht von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden ist.
Besteuert werden auch die Bilanzsummen der Banken:
Ab € 1 Mrd. beträgt die Stabilitätsabgabe 0,055 % und ab € 20 Mrd. 0,085% der Bilanzsumme. Zusätzlich ist eine Stabilitätsabgabe für spekulative Derivatgeschäfte in Höhe von 0,015 % des entsprechenden Geschäftsvolumens zu entrichten. Im Gegenzug entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung einer Gebühr für Darlehens- und Kreditverträge.
Der Prozentsatz der so genannten „Zwischensteuer“ in Stiftungen wird von 12,5 % auf 25 % angehoben. Auch können nun juristische Personen (wie z.B. GmbHs und AGs) Liegenschaftsgewinne (Wertsteigerungen) über den Umweg von Stiftungen nicht mehr günstiger besteuern.
Für Reinigungsleistungen soll nach dem Vorbild der Baubranche zur Verhinderung von Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer ein Reverse-Charge-System (Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber) eingeführt werden.
Stand: 29. November 2010