Regelbedarfsätze für Unterhaltsabsetzbetrag für das Jahr 2011
Wer den gesetzlichen Unterhalt für ein Kind leistet, das nicht seinem Haushalt angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Diese betragen für das Kalenderjahr 2011:
Altersgruppe | Euro |
0 – 3 Jahre | 180,00 |
3 – 6 Jahre | 230,00 |
6 – 10 Jahre | 296,00 |
10 – 15 Jahre | 340,00 |
15 – 19 Jahre |
399,00 |
19 – 28 Jahre | 501,00 |
Stand: 09. November 2010