Durch das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpaketes Anfang 2010 haben sich auch die Regelungen bezüglich des Ortes der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geändert.
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Wenn höchstpersönliche Tätigkeiten von einer GmbH verrechnet werden, hat die Finanz hierauf ein besonderes Augenmerk.
Grenzüberschreitende Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Durch das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpaketes Anfang 2010 haben sich auch die Regelungen bezüglich des Ortes der sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geändert.
Höchstpersönliche Tätigkeiten
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Wenn höchstpersönliche Tätigkeiten von einer GmbH verrechnet werden, hat die Finanz hierauf ein besonderes Augenmerk.
Mindestkörperschaftsteuer
Körperschaften wie zum Beispiel GmbHs haben auch in Verlustjahren Steuer zu entrichten, die so genannte Mindestkörperschaftsteuer.