Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind diverse steuerlich relevante Vorhaben angeführt.

Ärzte, die bei einer Krankenanstalt angestellt sind erhalten i.d.R. für „Klassepatienten“ eine Sondergebühr.

Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.