Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind diverse steuerlich relevante Vorhaben angeführt.

Ärzte, die bei einer Krankenanstalt angestellt sind erhalten i.d.R. für „Klassepatienten“ eine Sondergebühr.

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).