Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die es ermöglicht, seine Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten.