Die Vermietung unterliegt entweder mit 10 % bzw. 20 % der Umsatzsteuer oder sie ist von der Steuer befreit.

Treten bei Ihrer Vermietung vorübergehend Verluste auf, so können Sie diese Verluste im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnen und sparen damit Einkommensteuer.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von wesentlichen Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für Vermieter.