Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2019-06-25 00:00:002024-01-31 11:43:43Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2019-06-25 00:00:002024-01-31 11:43:44A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!
Wie sind Geschäftsessen steuerlich abzugsfähig?
Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten.
Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!
Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise.