Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2019-06-25 00:00:002020-06-30 18:45:26Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2019-06-25 00:00:002020-06-30 18:45:26A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!
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Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!
Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise.
Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?
Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“.