https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2009-04-27 00:00:002018-10-25 03:58:45Unser Tipp
Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt.
Unser Tipp
Aufwendungen für Wohnraumschaffung als Sonderausgaben absetzen
Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten
Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt.
Das Familienpaket der Steuerreform 2009
Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen.