Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.
Wirtschaftsbeteiligte, die am grenzüberschreitenden Außenhandel mit Nicht-EU-Ländern beteiligt sind, und damit durch ihre Importe bzw. Exporte mit den Zollbehörden Kontakt haben, sind verpflichtet, sich zu registrieren.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2009-10-28 00:00:002018-10-25 03:58:40EORI-Nummer: Für alle im Außenhandel tätigen Unternehmen wichtig
Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2009-10-28 00:00:002018-10-25 03:58:40Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden
Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2009/10
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.
EORI-Nummer: Für alle im Außenhandel tätigen Unternehmen wichtig
Wirtschaftsbeteiligte, die am grenzüberschreitenden Außenhandel mit Nicht-EU-Ländern beteiligt sind, und damit durch ihre Importe bzw. Exporte mit den Zollbehörden Kontakt haben, sind verpflichtet, sich zu registrieren.
Zusammenfassende Meldungen müssen ab 2010 früher abgegeben werden
Mit der dritten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung wurde festgelegt, dass die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen für Meldezeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen, schon bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat.