Vermieter, die ihr Mietobjekt unentgeltlich übergeben wollen und der Geschenknehmer, welcher fortan beabsichtigt die Vermietung weiter zu führen, sollten folgenden Vorteilshaftigkeitsrechnung stellen: Für Schenkungen, die nach dem 31.7.2008 erfolgen, fällt die Schenkungssteuer weg. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Einheitswert und Angehörigenbeziehung ab. Zusätzlich fällt das Grunderwerbsteueräquivalent in Höhe von 2 bzw. 3,5 % an. […]
Wichtiger Hinweis für übergabswillige Vermieter!
Vermieter, die ihr Mietobjekt unentgeltlich übergeben wollen und der Geschenknehmer, welcher fortan beabsichtigt die Vermietung weiter zu führen, sollten folgenden Vorteilshaftigkeitsrechnung stellen: Für Schenkungen, die nach dem 31.7.2008 erfolgen, fällt die Schenkungssteuer weg. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Einheitswert und Angehörigenbeziehung ab. Zusätzlich fällt das Grunderwerbsteueräquivalent in Höhe von 2 bzw. 3,5 % an. […]
Ausländerbeschäftigung
Kontrollen sind wesentlich verschärft worden
Ferialpraktikanten
Sonderregelungen sind zu beachten