Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2009-07-27 00:00:002018-10-25 03:58:42Betreuung behinderter Kinder
Absetzbare Kinderbetreuung
In einem weiteren Erlass hat das Bundesministerium für Finanzen zwei Zweifelsfragen zur absetzbaren Kinderbetreuung geregelt.
Liebhaberei
Steuerliche Liebhaberei ist eine Tätigkeit, welcher abgesprochen wird, dass sie auf Dauer ein positives Ergebnis erzielt.
Betreuung behinderter Kinder
Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein.