Generell ist der Aufwand zur Herstellung oder Anschaffung von Anlagevermögen nicht sofort absetzbar, sondern im Anlageverzeichnis zu aktivieren.

Im folgenden Artikel finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung.

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.