Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).

Ärzte erbringen in der Regel überwiegend steuerfreie Umsätze und haben insoweit auch keinen Vorsteuerabzug aus den Rechnungen ihrer Lieferanten.