Die Umqualifizierung von selbständigen Tätigkeiten eines Arztes in die eines Arbeitnehmers seitens der Finanz oder der Sozialversicherung ist ein brennendes Dauerthema.

Es besteht Meldepflicht, wenn der Kapitalabfluss in mehreren Vorgängen zwischen denen offenkundig eine Verbindung gegeben ist, getätigt wurde.