Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden.

Die Beurteilung, ob eine ausreichende und rechtzeitige Aufklärung stattgefunden hat, ist immer eine Einzelfallbetrachtung und anhand der konkreten Umstände zu prüfen.

Im Winter 2018/2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!