Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) setzen.

Der 16-jährige Patient, als klagende Partei, durchtrennte sich bei einem Unfall die Daumenbeugesehne.

Für Ärzte als Freiberufler kommt im Regelfall die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns einer Arztpraxis zur Anwendung.