Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125,00 pro Monat (€ 1.500,00 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2018-08-28 00:00:002019-01-29 12:03:57Was bringt der Familienbonus Plus ab 2019?
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2018-08-28 00:00:002021-08-26 12:32:02Sind Ordinations- und Therapieräumlichkeiten im Wohnungsverband steuerlich abzugsfähig?
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Was bringt der Familienbonus Plus ab 2019?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125,00 pro Monat (€ 1.500,00 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe.
Sind Ordinations- und Therapieräumlichkeiten im Wohnungsverband steuerlich abzugsfähig?
Ein Primar an einem Bezirkskrankenhaus machte beispielsweise 11 % der Aufwendungen für das private Haus als Betriebsausgaben geltend.
Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?
Ärzte können bei betrieblichen Einkünften einen Gewinnfreibetrag unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gewinnmindernd geltend machen.