Nur der Arbeiterkollektivvertrag sieht im Hotel- und Gastgewerbe eine verpflichtende Probezeit vor.

Laut einem Erlass des BMF fallen Segways und E-Bikes in die Kategorie der Krafträder.

Nur der Arbeiterkollektivvertrag sieht im Hotel- und Gastgewerbe eine verpflichtende Probezeit vor.