Die Regelung zur Verordnung der Gaststättenpauschalierung war in den letzten Monaten heftiger Kritik ausgesetzt.

Nicht alle Gastronomiebetriebe dürfen Losungen mittels Kassasturz errechnen.

Arbeitnehmern in der Gastronomie steht für langjährige Dienste im selben Betrieb ein Anspruch auf Jubiläumsgeld zu.