Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Solange eine Person bei einer Firma angestellt ist, bekommt sie regelmäßig ihr Nettogehalt auf das Konto überwiesen.

In der Kassenrichtlinie wird präzisiert, wie die Bücher und Aufzeichnungen zu führen sind und was bei der Losungsermittlung zu beachten ist.