Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Solange eine Person bei einer Firma angestellt ist, bekommt sie regelmäßig ihr Nettogehalt auf das Konto überwiesen.

Im Gastgewerbe ist es häufig üblich, dass die Mitarbeiter in Wohnungen des Arbeitgebers wohnen.