Als Vorgesetzter könnten Sie sich auch den Luxus gönnen, nur E-Mails von bestimmten Absendern zu Ihnen durch zu lassen.

Bei der Vermietung eines Gebäudes kann die Abschreibung als Aufwand, der den Einnahmenüberschuss reduziert, geltend gemacht werden.

Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften.