Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben.

Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen.

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG.