Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig.

Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige.

Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.