https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2016-12-21 00:00:002016-12-21 00:00:00SV-Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn unbedingt notwendig!
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2016-12-21 00:00:002016-12-21 00:00:00Wer kann in das Kontenregister Einsicht nehmen?
Außergewöhnliche Belastungen des (Ehe)Partners absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden.
SV-Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn unbedingt notwendig!
Nach dem ASVG hat der Arbeitgeber seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.
Wer kann in das Kontenregister Einsicht nehmen?
Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. Wer kann nun tatsächlich einsehen?