https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2018-11-27 00:00:002018-11-27 00:00:00Können nichtbuchführende Gewerbetreibende ihren Gewinn auch pauschal ermitteln?
Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land zur Anwendung kommt.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.
Können nichtbuchführende Gewerbetreibende ihren Gewinn auch pauschal ermitteln?
Das Einkommensteuergesetz kennt unterschiedliche Möglichkeiten, den Gewinn oder die Betriebsausgaben auch pauschal zu ermitteln.
Anpassung von Absetzbeträgen 2019
Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land zur Anwendung kommt.
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.