Am 1. Juli 2010 tritt das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen.
Mehrfachversicherung in der Pensions- oder Krankenversicherung liegt vor, wenn unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander in einem Kalenderjahr ausgeübt werden.
Dies entsteht, wenn zum Beispiel neben einem Dienstverhältnis (ASVG-pflichtig) Einkünfte aus einer Tätigkeit auf selbständiger Basis (GSVG-pflichtig) erzielt werden.
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Neues Insolvenzverfahren
Am 1. Juli 2010 tritt das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Erleichterung von Unternehmenssanierungen.
Mehrfachversicherung
Mehrfachversicherung in der Pensions- oder Krankenversicherung liegt vor, wenn unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander in einem Kalenderjahr ausgeübt werden.
Dies entsteht, wenn zum Beispiel neben einem Dienstverhältnis (ASVG-pflichtig) Einkünfte aus einer Tätigkeit auf selbständiger Basis (GSVG-pflichtig) erzielt werden.