Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.
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https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2026/10/Fotolia_53627812_X-1.jpg640960Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2016-02-23 00:00:002026-10-19 15:24:42Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt
Beitragsgrundlage anpassen
Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.
Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt
Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking erfolgen.