https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2009-04-27 00:00:002018-10-25 03:58:45Unser Tipp
Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt.
Listen der begünstigten Spendenempfänger
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun weitere Informationen zur organisatorischen Abwicklung der Steuerbegünstigung von Spenden veröffentlicht.
Unser Tipp
Aufwendungen für Wohnraumschaffung als Sonderausgaben absetzen
Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten
Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nach Meinung des Finanzministeriums zum Beispiel jene eines Schriftstellers, Vortragenden, Wissenschaftlers oder „drittangestellten“ Vorstandes. Vergütungen aus diesen Tätigkeiten sind immer demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt.