Lieferungen innerhalb der Länder der Europäischen Union sind von der Umsatzsteuer befreit.

Passiert bei einer beruflich veranlassten Fahrt eines Dienstnehmers ein Verkehrsunfall, so können die Reparaturkosten als Werbungskosten abzugsfähig sein.

Der Aufwand für den Ausflug darf im Rahmen des freiwilligen Sozialaufwands als Betriebsausgabe abgezogen werden.