Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2024-08-27 00:00:002024-10-28 15:45:04Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“
SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.
Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.
Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.