Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert. Diese Änderungen werden alle ab 1.1.2016 in Kraft treten.

Neu beschlossen wurde auch das Meldepflicht-Änderungsgesetz.

Grundsätzlich wird dem behandelnden Arzt eine Aufklärung in zwei Stufen empfohlen