Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.

Wenn Dienstleistungen für die Ordination, wie Beratungs- und Marketingleistungen, von Unternehmen aus der EU erbracht und an die Ordination verrechnet werden, gibt es einige Regelungen zu beachten.