Gemäß dem Energieabgabenvergütungsgesetz erstattet das Finanzamt Unternehmen einen Teil ihrer Energieabgabe zurück.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so steht von Beginn an keine Begünstigung zu.

Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs ist ein Sachbezug.