Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

Seit 1.5.2016 gilt prinzipiell der Steuersatz von 13 % für sportliche Veranstaltungen.

Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.