Nicht alle Gastronomiebetriebe dürfen Losungen mittels Kassasturz errechnen.

Arbeitnehmern in der Gastronomie steht für langjährige Dienste im selben Betrieb ein Anspruch auf Jubiläumsgeld zu.

Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden.