Nicht alle Gastronomiebetriebe dürfen Losungen mittels Kassasturz errechnen.

Arbeitnehmern in der Gastronomie steht für langjährige Dienste im selben Betrieb ein Anspruch auf Jubiläumsgeld zu.

Nur der Arbeiterkollektivvertrag sieht im Hotel- und Gastgewerbe eine verpflichtende Probezeit vor.