Ob mehrere Unternehmen einen einheitlichen Betrieb begründen, ist nach objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen.

Abgabenänderungsgesetz 2014 – seit 1.3.2014 gültige Neureglungen

Die „GmbH Light“ gehört seit 1.3.2014 wieder der Vergangenheit an.