https://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.png00Newshttps://meinsteuerberater.co.at/wp-content/uploads/2017/03/logo1.pngNews2016-03-21 00:00:002016-03-21 00:00:00Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?
Änderung Abschreibung Betriebsgebäude
Neuregelung ab 2016
Mindestlohn beachten
Nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist die Bezahlung unter dem jeweils vorgeschriebenen Mindestlohn strafbar.
Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.