Neues UVA Formular ab Jänner 2009

Ab Jänner 2009 ist für die monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung das neue amtliche Formular zu verwenden. Die Änderungen zum Formular von 2008 sind gering: Lediglich Unternehmen, die Lieferungen und Dienstleistungen entsprechend der Schrott-Umsatzsteuerverordnung beziehen, haben nun zu beachten, dass diese Umsätze samt Umsatzsteuer und auch die ent-sprechenden Vorsteuern in separaten Feldern zu erfassen sind.

Bei den von der Schrott-Umsatzsteuerverordnung erfassten Umsätzen kommt es zum Übergang der Steuerschuld, d. h. der Leis-tungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sich diese auch gleich wieder als Vorsteuer abziehen (sofern er zum Vorsteuer-abzug berechtigt ist).

Stand: 15. Dezember 2008