Steuervorhaben der neuen Regierung
Basis dieser Informationen ist lediglich das Regierungsprogramm. Die tatsächliche Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen ist daher unbedingt abzuwarten. Laut Zeitplan des neuen Finanzministers sollen die entsprechenden Beschlüsse im Parlament bis Ostern gefasst werden.
Degressive Abschreibung
Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA)von 25 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter (befristet auf die Dauer von zwei Jahren) sollen Anreize für mehr bzw. vorgezogene Investitionen gesetzt werden. 25 % degressive Abschreibung bedeutet, dass Wirtschaftsgüter im ersten Jahr mit 25 % und im zweiten Jahr der Anschaffung nun wieder mit 25 % (allerdings nur von 75 % : 100 % minus der 25 % aus dem ersten Jahr), also mit 18,75 % des Anschaffungswertes, abgeschrieben werden können. Die neue degressive AfA im Steuerrecht ist also keine zusätzliche Abschreibung. Sie ermöglicht lediglich, die Abschreibung von Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von fünf oder mehr Jahren so zu verteilen, dass zu Beginn der Nutzung größere Teile des Anschaffungswertes abgeschrieben werden und gegen Ende geringere Teile.
Thermische Sanierung
Neben anderen konjunkturbelebenden Maßnahmen soll als Anreiz für die thermische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Kesseltausch usw.) seitens des Bundes ein Anreizprogramm z. B. in Form eines „Energiesparschecks“ eingeführt werden.
Änderung des Lohn- und Einkommensteuertarifes ab 1.1.2009
Die Grenze, ab der für ein Einkommen Steuern bezahlt werden müssen, wird von € 10.000 auf € 11.000 angehoben. Einkommensteile zwischen € 11.000 und € 25.000 werden in Hinkunft mit 36,5 % statt wie bisher mit 38,33 % besteuert. In der nächsten Stufe von € 25.000 bis € 60.000 wurde einerseits die Stufe von € 51.000 auf € 60.000 ausgeweitet und andererseits der Steuersatz von 43,596 % auf 43,2143 % gesenkt. Über € 60.000 bleibt der Steuersatz wie bisher bei 50 %. Die maximale Steuerentlastung durch Änderung des Tarifs beträgt € 1.350 pro Jahr.
Freibetrag für einkommensteuerpflichtige Selbstständige
Ab 2010 wird der bestehende Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit zehn auf dreizehn Prozent erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht (betriebliche Einkunftsarten sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft). Für Gewinne bis € 30.000 entfällt die Inves-titonsbedingung. Die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne soll allerdings gestrichen werden.
Entlastung für Familien mit Kindern
Ein neuer Kinderfreibetrag in Höhe von € 220 pro Kind und Jahr soll die Familien entlasten. Ein Freibetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen. Jene Person, die für ein Kind unterhaltspflichtig ist, darf den Kinderfreibetrag geltend machen: Machen den neuen Kinderfreibetrag beide geltend, steht je Elternteil ein Freibetrag von 60 % zu (also in Summe 120 %). Der Kinderabsetzbetrag wird von € 610 auf € 700 erhöht. Der Kinderabsetzbetrag wird monatlich direkt ausbezahlt.
Kinderbetreuungskosten (Krippen, Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergärten etc.) werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind steuerlich absetzbar, d. h. sie vermindern das zu versteuernde Einkommen. Dieser Absetzposten kann wahlweise von einem Elternteil oder aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Arbeitgeber können für die Betreuung der Kinder ihrer Dienst-nehmer/innen (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes der/des Dienstnehmers/in) höchstens € 500 pro Jahr bezahlen, ohne dass dieser Vorteil beim Dienstnehmer versteuert wird. Die Ausgaben des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben. Kinderbetreuungskosten, die aus diesem Arbeitgeberersatz bezahlt werden, können nicht als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Weiters ist laut Regie-rungsprogramm geplant, die Werbesteuer abzuschaffen und die Betrugsbekämpfung zu verbessern.
Stand: 15. Dezember 2008