Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat hinsichtlich der im Juni stattfindenden Fußball-EM mit der Verordnung vom 28.4.2008 zusätzliche zeitlich befristete Ausnahmen vom aufgrund des Arbeitsruhegesetzes (ARG) geltenden Verbotes der Feiertags- und Wochenendarbeit geschaffen.

Erfasst sind

  • Wäschereien für den Gesundheitsdienst, sofern in Krankenanstalten in den Spielstädten oder deren Umgebung ein entsprechender Bedarf besteht (Ausnahme für den Zeitraum 7.6. – 6.7.2008),
  • die Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten, die Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten, Be- und Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in den Spielstädten (Ausnahme für den Zeitraum 7.6. – 29.6.2008) sowie
  • alle Bauarbeiten, die im Zusammenhang mit der EURO 2008 im öffentlichen Interesse notwendig sind (Ausnahme für den Zeitraum 29.4. – 29.6.2008). Spielstädte sind Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck.

Als Veranstaltungsorte gelten laut Verordnung neben den Stadien auch Public-Viewing-Bereiche. Public Viewings sind öffentliche Vorführungen von Spielen der EURO 2008 auf einem Bildschirm oder einer Großleinwand, sofern dafür eine UEFA-Lizenz notwendig ist. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Stand: 15. Mai 2008