www.khm.at

Ausstellung: Fabergé

18.2.-18.5.2014, Kunsthistorisches Museum Wien

Mit 160 Preziosen, u. a. aus dem Kreml-Museum, wird ein einzigartiger Einblick in die faszinierende Welt russischer Juwelierskunst gewährt. Der Name Fabergé steht noch heute für außergewöhnliche Schmuckkreationen und für die reich verzierten, von Sammlern begehrten „Ostereier“.

www.diagonale.at

Festival: Diagonale

18.-23.3.2014, Graz

Seit 1998 wird Graz mit dem Diagonale-Festival zur Filmhauptstadt Österreichs. Ein umfassendes Filmprogramm, der Austausch mit den anwesenden Filmgästen und ein spannendes Programm rund um das österreichische Kino warten in der steirischen Landeshauptstadt auf Sie.

www.skigolfwm.wordpress.com

Ski & Golf World Champs 2014

7.-10.5.2014, Zell am See, Kaprun

Bei der Ski & Golf Weltmeisterschaft werden zwei Sportarten kombiniert, die Teilnehmer absolvieren zuerst einen Riesentorlauf am Kitzsteinhorn und kämpfen anschließend in zwei Golfrunden (36 Loch) in Zell am See um den begehrten Titel.

Stand: 24. Februar 2014

Ein Wechsel der Rechtsform hat weitreichende Folgen. Es sollten dabei immer alle möglichen Auswirkungen bedacht werden.

Beim Salzburger Steuerdialog 2014 wurden Fragen zu einer Umgründung bei Ärzten diskutiert. Konkret ging es um zwei Allgemeinmediziner, die sich zu einer Gruppenpraxis zusammenschlossen. Einer der Ärzte führte eine Hausapotheke. Der Kassenvertrag der neuen Ordinationsgemeinschaft (OG) beinhaltete nur die ärztliche Tätigkeit, die Hausapotheke verblieb weiterhin nur bei dem einen Arzt.

Rezepte konnten beide Ärzte in der Hausapotheke einlösen. Die Umsätze wurden nur jenem Gesellschafter zugerechnet, der sie auch vor der Gründung der OG hatte.

Hausapotheke Sonderbetriebsvermögen

Eine Hausapotheke gehört zur freiberuflichen Tätigkeit eines Arztes. Sie ist untrennbar mit der kassenvertragsmäßigen ärztlichen Tätigkeit verbunden. Die Hausapotheke ist vom Arzt persönlich zu führen, auch die Arzneimittelabgabe ist von ihm selbst durchzuführen. Die Hausapotheke kann auch nicht selbständig als eigenständige Apotheke geführt werden. Sie ist nur für Patienten des Arztes gestattet.

Aus diesen Gründen kann die Hausapotheke keinen Teilbetrieb der neu gegründeten OG darstellen, sondern ist Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters.

Beeinträchtigt die Trennung des Arztbetriebs von der Hausapotheke die Betriebseigenschaft des Arztbetriebs?

Die Hausapotheke ist – unabhängig von der Höhe des damit erzielten Gewinns oder Umsatzes – ein unselbständiger Teil der ärztlichen Tätigkeit. Die Hausapotheke gehört auch nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer ärztlichen Tätigkeit. Die einkommensteuerliche bzw. umgründungssteuerliche Betriebseigenschaft wird durch das Übertragen des Patientenstocks erfüllt.

Stand: 25. Februar 2015

Umfassende Aufklärung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) traf kürzlich Aussagen zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht. Vor einem medizinischen Eingriff, der nicht eilig ist, muss der Patient umfassend vom Arzt aufgeklärt werden. Diese Aufklärungspflicht ist umso weitreichender, je weniger der Eingriff aus Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten ist. Auch Folgen, die wenig wahrscheinlich sind, bzw. äußerst seltene gravierende Risiken müssen vom Arzt erwähnt werden. 

Wie weit muss die Aufklärung gehen?

Der OGH ist aber auch der Ansicht, dass die Aufklärungspflicht nicht überspannt werden darf. Dies ist seiner Meinung nach gegeben, wenn neben den Risiken der Operation auch noch erklärt werden soll, welche Bedeutung diese Risiken auf das tägliche Leben des Patienten haben werden.

Worüber muss der Patient informiert werden?

Damit eine umfassende Aufklärung gegeben ist, muss der Patient über die für seine Entscheidung maßgebenden Kriterien informiert werden. Er muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Zustimmung zur Operation zu überblicken. Der konkrete Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht richtet sich laut dem OGH aber stets nach den Umständen des Einzelfalls.

Konkreter Sachverhalt

Im konkreten Fall hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden, weil die Vorinstanzen die Schadensersatzklage auf Kunstfehler und mangelhafte Aufklärung eines Patienten abgewiesen hatten.

Der Patient wurde vor der Operation darüber aufgeklärt, dass es bei der Operation zu einer Milzverletzung und allenfalls auch zu einem Totalverlust der Milz kommen kann.

Dieser Fall ist dann auch eingetreten. Der Arzt hatte dem Patienten zwar nicht erklärt, welche Folgen eine Entfernung der Milz hat, der Patient hat aber auch keine Fragen darüber gestellt. Wenn er nachgefragt hätte, wäre er weiter über die möglichen Folgen informiert worden. Der Patient gab dem Arzt aber zu verstehen, dass er wisse, welche Folgen eine Organverletzung haben kann.

Der Patient wurde außerdem von zwei Ärzten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor der Operation über die Folgen aufgeklärt. So hatte der Patient auch länger Zeit, um über den Eingriff nachzudenken.

Entscheidung des OGH

Der OGH schloss sich der Meinung der Vorinstanzen an, dass die ärztliche Aufklärung des Patienten vor der Operation ausreichend und der operative Eingriff somit gerechtfertigt war.

Stand: 25. Februar 2015

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren müssen?

Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, nach dem FinStRG zehn Jahre. Wir empfehlen deshalb, alle Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Die Tabelle zeigt einige ausgewählte Aufbewahrungsfristen.

  Aufbewahrungsfristen
Buchhaltungsunterlagen 7 Jahre
Belege 7 Jahre
Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben 7 Jahre
Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen 7 Jahre
Unterlagen, die bestimmte Grundstücke betreffen 22 Jahre
zu einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gehörende Unterlagen Solange das Verfahren dauert

Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit Beginn des Kalenderjahres zu laufen, das dem Jahr folgt, in dem zuletzt Eintragungen gemacht worden sind. Weicht ein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so beginnt die Frist mit Ende jenes Kalenderjahres zu laufen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Tipp: Eine elektronische Archivierung ist möglich – eine ständige Wiedergabe im Aufbewahrungszeitraum muss allerdings gewährleistet sein!

Beispiel 1: Eine mit 3.2.2015 datierte Rechnung muss bis zum 31.12.2022 aufbewahrt werden (wenn die Aufbewahrungsfrist sieben Jahre beträgt; gilt nicht für Grundstücke, bei denen gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung gemacht werden muss).

Beispiel 2: Wirtschaftsjahr vom 1.2.2015 bis 31.1.2016: Ist die Rechnung mit 3.2.2015 ausgestellt, muss sie bis zum 31.12.2023 archiviert werden.

Beim Kauf eines Grundstücks im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (wie z.B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns angesetzt werden.

Stand: 25. Februar 2015

Wird ein Gebäude vermietet, muss festgestellt werden, ob eine „große“ oder „kleine“ Vermietung vorliegt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben.

„Kleine“ oder „große“ Vermietung?

Unter die „kleine“ Vermietung fällt die Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Nach den Liebhabereirichtlinien zählen zur „kleinen“ Vermietung auch die Vermietung von einzelnen Appartements (Mietwohnungen) und im Wohnverband befindliche Fremdenzimmer (bis zu 10 Betten).

Eine entgeltliche Gebäudeüberlassung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten fällt unter die „große“ Vermietung. Außerdem fällt hier jede Gebäudeüberlassung darunter, die keine „kleine“ Vermietung darstellt, z.B. auch das Vermieten von Geschäften, Bürogebäuden sowie gewerbliche Zimmervermietungen. Umsatzsteuerlich ist bei der „großen“ Vermietung keine Liebhaberei anzunehmen.

Liebhaberei bei der „kleinen“ Vermietung

Liebhaberei kann im Steuerrecht bei bestimmten unternehmerischen Tätigkeiten, mit denen sich nach einer absehbaren Zeit kein positiver Gesamterfolg erzielen lässt, vermutet werden. Fällt eine „kleine“ Vermietung unter die Liebhabereivermutung, werden die Verluste daraus ertragsteuerlich nicht anerkannt. In der Umsatzsteuer besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Wird bei der Vermietung ein Verlust erzielt, so muss für die Anerkennung der Verluste anhand einer Prognoserechnung dargelegt werden, ab wann ein Gesamtüberschuss der Einnahmen bzw. Gesamtgewinn zu erwarten ist.

Stand: 25. Februar 2015

Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.

Welche Gewinne sind nicht steuerbar?

Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.

Nicht steuerbar sind daher:

  • Lottogewinne
  • Gewinne aus Preisausschreiben, wie z.B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
  • Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist für den Gewinn aus einer Teilnahme an der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ keine Steuer zu bezahlen.
  • Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-) Werk dieses Menschen geehrt wird – darunter fällt z.B. der Nobelpreis.

Welche Gewinne sind steuerbar?

Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z.B. „Dancing Stars“ oder „Die Große Chance“, steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme an diesen Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.

Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z.B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn beispielsweise Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sind genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.

Preise, die Berufssportler erhalten, sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.

Stand: 25. Februar 2015

www.osterfestspiele-salzburg.at

Osterfestspiele Salzburg

28.3.-6.4.2015

Die diesjährigen Osterfestspiele zeigen zum ersten Mal Cavalleria rusticana von Pietro Mascagni und Pagliacci von Ruggero Leoncavallo. Ein umfangreiches Konzertprogramm der Sächsischen Staatskapelle Dresden ergänzt die Salzburger Osterfestspiele.

www.lisztfestival.at

Liszt-Festival

20.3.-25.10.2015, Raiding

Heuer feiert das Liszt-Festival im burgenländischen Raiding sein 10-jähriges Jubiläum und bringt die Aufführung sämtlicher Werke für Klavier und Orchester auf den Veranstaltungskalender. Auch werden Anton Bruckners Messe für Chor und Bläser sowie Rossinis „Petite Messe Solennelle“ in einen spannenden Dialog mit Franz Liszt gebracht.

www.oper-graz.com

Opernbrunch

bis 14.6.2015, Graz

Der Opernbrunch in Graz bietet kulinarischen, akustischen und optischen Genuss. An einem Sonntag pro Monat verwandelt sich das Spiegelfoyer der Oper in ein exklusives Restaurant, wo den Gästen ein unvergesslicher Brunch von singendem Personal serviert wird.

Stand: 25. Februar 2015