Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. Der Regierung wurde eine Frist zur Reparatur bis Ende Mai 2014 eingeräumt. Am 20.05.2014 wurde daher eine Neuregelung beschlossen.

Unterschied zwischen neuer und alter Regelung

Es wird nun lediglich danach unterschieden, ob der Erwerb innerhalb der Familie erfolgt oder außerhalb. Nach der alten Regelung war ausschlaggebend, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Innerhalb der Familie

Alle Übertragungen innerhalb der Familie werden begünstigt besteuert – egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert (maximal jedoch 30 % des gemeinen Wertes) – Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft.

Der Steuersatz beträgt 2 %.

Außerhalb der Familie

Als Bemessungsgrundlage dient künftig der Kaufpreis bzw. bei unentgeltlichen Übertragungen der gemeine Wert (ausgenommen bestimmte Anteilsübertragungen von Gesellschaften).

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Stand: 27. Mai 2014

Angestellte Ärzte müssen freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten der jeweiligen Landesärztekammer melden. Die Ärztekammern melden die selbständige Tätigkeit dann der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

Einkünfte aus ärztlichen Tätigkeiten, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis heraus bezogen werden, führen bei Ärzten zu einer Pflichtversicherung im FSVG (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger).

Solche ärztliche Nebentätigkeiten sind z.B.

  • die Tätigkeit als Betriebsarzt
  • Ärztenotdienst auf Honorarbasis
  • Ordinationsvertretungen
  • freiberufliche Tätigkeiten an Privatkrankenanstalten oder Sanatorien

Eine ärztliche Nebentätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Eine Bestätigung darüber muss der Ärztekammer übermittelt werden, außer die Nebentätigkeit beschränkt sich auf Vertretungstätigkeiten.

Nicht nur der Beginn dieser Tätigkeiten muss gemeldet werden, sondern auch die Einstellung der ärztlichen Nebentätigkeit muss bekannt gegeben werden. Auf den Webseiten der meisten Landesärztekammern gibt es Formulare, mit der die Meldungen einfach erledigt werden können.

Hinweis: Für Sonderklassegebühren gelten eigene Regelungen.

Nichtärztliche Nebentätigkeit

Bei nichtärztlichen Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Regeln. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach der Form der Beschäftigung. Der Arzt kann nebenbei ein echter bzw. freier Dienstnehmer oder auch ein neuer Selbständiger sein. Nichtärztliche Nebentätigkeiten sind z.B. das Abhalten von Vorträgen oder das Schreiben von Büchern.

Stand: 27. Mai 2014

Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.

Übersteigt das Entgelt allerdings eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust der Familienbeihilfe bzw. zu einer Rückzahlung des Stipendiums führen.

Familienbeihilfe

Studenten dürfen pro Jahr € 10.000,00 verdienen. Wenn das Jahreseinkommen diese Grenze übersteigt, verringert sich die Familienbeihilfe, um jenen Betrag, der die Grenze von € 10.000,00 überschreitet.

Berechnung des Einkommens:

Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Hat der Student ein Semester keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, wird das Einkommen in dieser Zeit nicht mitberechnet. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn der Student für einen Studienabschnitt mehr Zeit braucht als vorgeschrieben.

Nicht zum Einkommen zählen z.B. auch Studienbeihilfen, Karenzgeld oder Waisenpensionen.

Stipendium

Neben dem Bezug von Studienbeihilfe können € 8.000,00 dazuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe kommt. Die Zuverdienstgrenze erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind, je nach Alter des Kindes (mindestens € 2.762,00).

Bei der Berechnung des Einkommens ist hier das Gesamtjahreseinkommen (inkl. Waisenpension, Karenzgeld usw.) heranzuziehen. Vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) werden abgezogen: Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale.

Bereits bei der Berechnung der Studienbeihilfe muss das erwartete Einkommen geschätzt werden.

Die Beihilfe wird dann in dem Ausmaß gekürzt, in dem das Einkommen voraussichtlich die Grenze überschreitet. War das Einkommen höher als angegeben, kann es im Zuge der Nachverrechnung zu einer Rückforderung der Beihilfe kommen.

Stand: 27. Mai 2014

www.diewasnerin.at

Literarische Momente

17.5. – 13.12.2014, Bad Aussee

Literarische Momente kann man im Ausseerland besonders schön genießen. Das Hotel „Die Wasnerin“ hat über das ganze Jahr verteilt österreichische und deutsche Literaten zu Gast und bittet u. a. Barbara Frischmuth, Dirk Stermann, Peter Heinisch und Thomas Glavinic für Lesungen auf die Bühne.

Opernfestspiele AIDA

9.7. – 17.8.2014, Römersteinbruch St. Margarethen

Aida, Liebe bis in den Tod. Die Opernfestspiele St. Margarethen zeigen Guiseppe Verdis Werk monumental inszeniert. Dafür sorgt Robert Dornhelm, der für die Operninszenierung im Römersteinbruch verantwortlich zeichnet. Eine Oper für die Sinne auf Europas größter Naturbühne!

Stand: 28. Mai 2014

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren müssen?

Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, nach dem FinStRG zehn Jahre. Wir empfehlen deshalb, alle Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Die Tabelle zeigt einige ausgewählte Aufbewahrungsfristen.

  Aufbewahrungsfristen
Buchhaltungsunterlagen 7 Jahre
Belege 7 Jahre
Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben 7 Jahre
Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen 7 Jahre
Unterlagen, die bestimmte Grundstücke betreffen 22 Jahre
zu einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gehörende Unterlagen Solange das Verfahren dauert

Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit Beginn des Kalenderjahres zu laufen, das dem Jahr folgt, in dem zuletzt Eintragungen gemacht worden sind. Weicht ein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so beginnt die Frist mit Ende jenes Kalenderjahres zu laufen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Tipp: Eine elektronische Archivierung ist möglich – eine ständige Wiedergabe im Aufbewahrungszeitraum muss allerdings gewährleistet sein!

Beispiel 1: Eine mit 3.2.2015 datierte Rechnung muss bis zum 31.12.2022 aufbewahrt werden (wenn die Aufbewahrungsfrist sieben Jahre beträgt; gilt nicht für Grundstücke, bei denen gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung gemacht werden muss).

Beispiel 2: Wirtschaftsjahr vom 1.2.2015 bis 31.1.2016: Ist die Rechnung mit 3.2.2015 ausgestellt, muss sie bis zum 31.12.2023 archiviert werden.

Beim Kauf eines Grundstücks im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (wie z.B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns angesetzt werden.

Stand: 25. Februar 2015

Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.

Welche Gewinne sind nicht steuerbar?

Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.

Nicht steuerbar sind daher:

  • Lottogewinne
  • Gewinne aus Preisausschreiben, wie z.B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
  • Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist für den Gewinn aus einer Teilnahme an der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ keine Steuer zu bezahlen.
  • Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-) Werk dieses Menschen geehrt wird – darunter fällt z.B. der Nobelpreis.

Welche Gewinne sind steuerbar?

Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z.B. „Dancing Stars“ oder „Die Große Chance“, steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme an diesen Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.

Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z.B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn beispielsweise Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sind genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.

Preise, die Berufssportler erhalten, sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.

Stand: 25. Februar 2015

Wird ein Gebäude vermietet, muss festgestellt werden, ob eine „große“ oder „kleine“ Vermietung vorliegt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich daraus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben.

„Kleine“ oder „große“ Vermietung?

Unter die „kleine“ Vermietung fällt die Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Nach den Liebhabereirichtlinien zählen zur „kleinen“ Vermietung auch die Vermietung von einzelnen Appartements (Mietwohnungen) und im Wohnverband befindliche Fremdenzimmer (bis zu 10 Betten).

Eine entgeltliche Gebäudeüberlassung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten fällt unter die „große“ Vermietung. Außerdem fällt hier jede Gebäudeüberlassung darunter, die keine „kleine“ Vermietung darstellt, z.B. auch das Vermieten von Geschäften, Bürogebäuden sowie gewerbliche Zimmervermietungen. Umsatzsteuerlich ist bei der „großen“ Vermietung keine Liebhaberei anzunehmen.

Liebhaberei bei der „kleinen“ Vermietung

Liebhaberei kann im Steuerrecht bei bestimmten unternehmerischen Tätigkeiten, mit denen sich nach einer absehbaren Zeit kein positiver Gesamterfolg erzielen lässt, vermutet werden. Fällt eine „kleine“ Vermietung unter die Liebhabereivermutung, werden die Verluste daraus ertragsteuerlich nicht anerkannt. In der Umsatzsteuer besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Wird bei der Vermietung ein Verlust erzielt, so muss für die Anerkennung der Verluste anhand einer Prognoserechnung dargelegt werden, ab wann ein Gesamtüberschuss der Einnahmen bzw. Gesamtgewinn zu erwarten ist.

Stand: 25. Februar 2015

www.osterfestspiele-salzburg.at

Osterfestspiele Salzburg

28.3.-6.4.2015

Die diesjährigen Osterfestspiele zeigen zum ersten Mal Cavalleria rusticana von Pietro Mascagni und Pagliacci von Ruggero Leoncavallo. Ein umfangreiches Konzertprogramm der Sächsischen Staatskapelle Dresden ergänzt die Salzburger Osterfestspiele.

www.lisztfestival.at

Liszt-Festival

20.3.-25.10.2015, Raiding

Heuer feiert das Liszt-Festival im burgenländischen Raiding sein 10-jähriges Jubiläum und bringt die Aufführung sämtlicher Werke für Klavier und Orchester auf den Veranstaltungskalender. Auch werden Anton Bruckners Messe für Chor und Bläser sowie Rossinis „Petite Messe Solennelle“ in einen spannenden Dialog mit Franz Liszt gebracht.

www.oper-graz.com

Opernbrunch

bis 14.6.2015, Graz

Der Opernbrunch in Graz bietet kulinarischen, akustischen und optischen Genuss. An einem Sonntag pro Monat verwandelt sich das Spiegelfoyer der Oper in ein exklusives Restaurant, wo den Gästen ein unvergesslicher Brunch von singendem Personal serviert wird.

Stand: 25. Februar 2015

Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können oder einen Teil davon an den Staat abgeben müssen, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.

Welche Gewinne sind nicht steuerbar?

Keine Einkommensteuer muss bezahlt werden, wenn Glück, Allgemeinwissen oder eine herausragende Persönlichkeit der Grund für den Gewinn sind.

Nicht steuerbar sind daher:

  • Lottogewinne
  • Gewinne aus Preisausschreiben, wie z.B. der Gewinn bei einem Kreuzworträtsel, bei dem aus einer großen Menge von richtigen Einsendungen ein Gewinner gezogen wurde.
  • Gewinne, die Sie erhalten, weil Sie ein umfangreiches Allgemeinwissen haben. Daher ist für den Gewinn aus einer Teilnahme an der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ keine Steuer zu bezahlen.
  • Preise, die verliehen werden, weil die Persönlichkeit eines Menschen gewürdigt wird oder das (Lebens-) Werk dieses Menschen geehrt wird – darunter fällt z.B. der Nobelpreis.

Welche Gewinne sind steuerbar?

Im Gegensatz zum nicht steuerbaren Gewinn aus der Fernsehsendung „Die Millionenshow“ ist der Gewinn aus Unterhaltungssendungen, wie z.B. „Dancing Stars“ oder „Die Große Chance“, steuerbar. Hier ist nicht Glück oder Allgemeinwissen ausschlaggebend für den Gewinn. Die Kandidaten beeinflussen mit ihrer persönlichen Leistung den Ausgang der Show. Die Preisgelder für die Teilnahme an diesen Shows zählen entweder zu der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit oder sie fallen unter die sonstigen Einkünfte.

Steuerbar sind auch alle Preise, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, wie z.B. Architekten- oder Musikwettbewerbe, Filmpreise. Die Preise fallen unter die Einnahmen des jeweiligen Betriebs, wenn nicht eine Befreiung zutrifft. Denn beispielsweise Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sind genauso wie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen zwar steuerbar, aber von der Einkommensteuer befreit.

Preise, die Berufssportler erhalten, sind steuerbar. Dies gilt auch für Preise, die nur die eigenen Arbeitnehmer oder Geschäftspartner erhalten, auch wenn die Ermittlung des Gewinners durch eine Verlosung erfolgt.

Stand: 25. Februar 2015

www.osterfestspiele-salzburg.at

Osterfestspiele Salzburg

28.3.-6.4.2015

Die diesjährigen Osterfestspiele zeigen zum ersten Mal Cavalleria rusticana von Pietro Mascagni und Pagliacci von Ruggero Leoncavallo. Ein umfangreiches Konzertprogramm der Sächsischen Staatskapelle Dresden ergänzt die Salzburger Osterfestspiele.

www.lisztfestival.at

Liszt-Festival

20.3.-25.10.2015, Raiding

Heuer feiert das Liszt-Festival im burgenländischen Raiding sein 10-jähriges Jubiläum und bringt die Aufführung sämtlicher Werke für Klavier und Orchester auf den Veranstaltungskalender. Auch werden Anton Bruckners Messe für Chor und Bläser sowie Rossinis „Petite Messe Solennelle“ in einen spannenden Dialog mit Franz Liszt gebracht.

www.oper-graz.com

Opernbrunch

bis 14.6.2015, Graz

Der Opernbrunch in Graz bietet kulinarischen, akustischen und optischen Genuss. An einem Sonntag pro Monat verwandelt sich das Spiegelfoyer der Oper in ein exklusives Restaurant, wo den Gästen ein unvergesslicher Brunch von singendem Personal serviert wird.

Stand: 25. Februar 2015