Aktuelle Zinssätze des Finanzamtes

Der Zinssatz liegt für Stundungszinsen 4,5  % über dem Basiszinssatz, für Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 9.7.2008 auf 3,7 % (bisher 3,19 %).

Aktuell daher seit 9.7.2008
Stundungszinsen 8,2 %
Aussetzungs- und Anspruchszinsen 5,7 %

Aussetzungszinsen werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung nicht erfolgreich war.

Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2007 per 1.10.2008 noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, werden für die Steuernachzahlungen mit Anspruchszinsen belastet. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden.

Stand: 15. August 2008