Verschrottungs-/Umweltprämie

Die Verschrottungs-/Umweltprämie soll ausbezahlt werden, wenn

  • eine Privatperson (PKW darf nicht innerhalb des letzten Jahres im notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebes gewesen sein),
  • auf die ein über 13 Jahre altes fahrtüchtiges Auto (erstmalige Zulassung im Inland vor dem 1.1.1996)
  • seit mindestens einem Jahr ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen war,
  • dieses alte Fahrzeug verschrotten lässt (Nachweis erforderlich) und
  • statt dessen ein neues Fahrzeug anschafft (noch nicht zugelassener neuer Personenkraftwagen oder ein Personenkraftwagen, der bisher nur auf einen inländischen Fahrzeughändler seit längstens einem Jahr zugelassen war).

Die Verschrottungs-/Umweltprämie in Höhe von € 1.500 wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Fahrzeughandel aufgebracht.
Der Fahrzeughandel hat folgende Nachweise zu erbringen:

  • Zulassungsvoraussetzungen,
  • die Fahrtüchtigkeit des Altfahrzeug,
  • die Verschrottung des Altfahrzeuges im Inland und
  • das Erreichen der Schadstoffklasse 4 für das Neufahrzeug.

Die für die Auszahlung notwendigen Daten werden vom Fahrzeughändler über FinanzOnline an den Bund übermittelt (inkl. Kontodaten des Fahrzeugerwerbers). Die gesamte Prämie wird dann an den Fahrzeugerwerber ausbezahlt. Der Fahrzeughändler hat den Händleranteil als Verschrottungs- /Umweltabgabe bis zum 15. des auf die Antragstellung folgenden Monats an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten.

Die Prämie wird für den Zeitraum vom 1.4.2009 bis längstens 31.12.2009 und für maximal 30.000 Fahrzeuge gewährt.

Stand: 16. Februar 2009