Ergänzung der Steuerreform 2009
Der Maximalbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages soll von € 100 auf € 200 angehoben werden und die Begünstigung für Stock-Options ab 1.4.2009 entfallen.
Stand: 16. Februar 2009
Der Maximalbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages soll von € 100 auf € 200 angehoben werden und die Begünstigung für Stock-Options ab 1.4.2009 entfallen.
Stand: 16. Februar 2009